Handelsregister · VR 4161

Chronologischer Auszug

"EIB - Europäische Integration Brandenburg e.V." · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"EIB - Europäische Integration Brandenburg e.V."

b)
Elsterwerda
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und den beiden Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorsitzende:

1.
Sehmisch, Yvonne, *XX.XX.XXXX, Herzberg

Stellvertreter:

2.
Bednarczyk, Steffen, *XX.XX.XXXX, Herzberg

Stellvertreter:

3.
Lahn, Steffi, *XX.XX.XXXX, Elsterwerda
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 11.05.1994
zuletzt geändert durch Beschluss vom 27.02.1999
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
27.02.1999 ist der Sitz des Vereins von Ferch
(Amtsgericht Potsdam, VR 1389 P) nach Elsterwerda verlegt.
a)
23.11.2006
Erdmann
b)
Tag der ersten Eintragung:
01.06.1999

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Bad Liebenwerda, VR 836
getreten.
2a)
23.11.2006
Erdmann
b)
Die Eintragung
laufende Nummer 1 Spalte 5b)
ist von Amts wegen berichtigt.
Die korrekte Eintragung lautet
wie folgt:

Tag der ersten Eintragung:
13.03.1995
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 6 (Der Vorstand)
und § 11 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
01.06.2007
Perl
4b)
Änderung zu Nr. 1:
Vorsitzender:
Pijahn, Yvonne, geb. Sehmisch, *XX.XX.XXXX, Herzberg
a)
08.10.2015
Perl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.