Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Axel Siebe
Goslar
Vorstand
Christina Brandes
Goslar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand wird auf die Dauer von jeweils zwei Jahren gewählt, er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des engeren Vorstandes anwesend sind. Der Vorstand faßt alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.
Satzung Blatt 136 ff der Akten
Tag der ersten Eintragung: 21.11.1919 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.03.2006.
Fall 3
Satzung
Satzung vom 29.04.1919 zuletzt geändert am 24.09.1976
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