Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 48a der Akten
Tag der ersten Eintragung: 09.04.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.11.2005.
Fall 3
Satzung
Satzung vom 27.06.1985 zuletzt geändert am 24.02.1995
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