Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB sind der erste und zweite Vorsitzende. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert unter 500,00 EUR ist jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt. In allen anderen Fällen vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Holger Fritze
Münster
Vorstand
Jakub Ritschny
Münster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 13.07.2011 und gemäß Beschluss des Vorstands vom 09.08.2011 in § 8 (Mitgliedsbeiträge) und § 12 (Stimmrecht und Beschlussfähigkeit) geändert.