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Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jörg Schnabel
Kelkheim
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Michael Ther
Kelkheim
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Christian Leurs
Düsseldorf
Einzelprokura Prokurist(in)
Michael Matt
Düsseldorf
Einzelprokura Prokurist(in)
Kay Helbig
Sulzbach
Einzelprokura Vorstand
Heinrich Markus Piermeier
München
Vorstand
Norman Weißer
Sulzbach (Taunus)
Prokurist(in)
Sarabjit Kaur Malwal
Frankfurt am Main
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.03.2008, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 11.12.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Homburg v. d. Höhe (bisher Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 11034) nach Frankfurt am Main beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 15.03.2018 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um 3.723,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie die Änderung in § 8 (Zusammensetzung, Amtszeit) beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 29.05.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Zusammensetzung, Amtszeit), 10 (Einberufung und Beschlussfassung) und 13 (Ort und Einberufung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.07.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Geschäftsjahr), 5 (Grundkapital), 8 (Zusammensetzung, Amtszeit), 10 (Einberufung und Beschlussfassung), 12 (Vergütung und D+O-Versicherung), 13 (Ort und Einberufung), 14 (Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahme der Aufsichtsrats- bzw. Vorstandsmitglieder) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.03.2025 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Anzahl Mitglieder des Aufsichtsrats), 10 (Anzahl der Sitzungen des Aufsichtsrats im Kalenderhalbjahr), 10 (Form der Einberufung der Sitzungen des Aufsichtsrats), 12 (Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, 12 (Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 11
Fall 10
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.