Handelsregister · PR 700337

Chronologischer Auszug

eg-ingenieure Rieger + Brysch Beratende Ingenieure PartG mbB · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
eg-ingenieure Rieger + Brysch Beratende Ingenieure PartG mbB

b)
Bad Krozingen
Zweigniederlassung unter gleicher Firma in
78662 Bösingen

c)
Die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufes der Partner
als Beratende Ingenieure und die Wahrnehmung der
Berufsaufgaben nach § 13 Abs. 1 des Ingenierkammergesetzes
von Baden-Württemberg:
Berufsaufgabe des Beratenden Ingenieurs ist die
eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, insbesondere
in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf
den Gebieten des Ingenieurwesens; dazu gehört auch die
Vertretung des Auftraggebers in mit der Vorbereitung, Leitung,
Ausführung, Überwachung und Abrechnung
zusammenhängenden Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle
oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann.
a)
Die Partner vertreten einzeln. Die Partner können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.

b)
Partner:
Rieger, Bernd Udo, Beratender Ingenieur, Bad Krozingen,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Partner:
Brysch, Günter, Beratender Ingenieur, Bösingen, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Partnerschaftsgesellschaft
a)
14.09.2018
Fischer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.