Handelsregister · HRB 104855

Registerinformationen

EEG Autark GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
EEG Autark GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift
Tower 185, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 104855
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
18.02.2025
Abrufstand
10.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Vermittlung von Photovoltaikanlagen sowie Systemen und Geräten zur Speicherung von Energie sowie das Erbringen ganzheiltlicher Energiedienstleistungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Miriam Laudan

Kelkheim (Taunus)

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Michael Grund

Ellingen

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2016
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.700,00 EUR beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Fall 13

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 221/24 E) vom 22.02.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 221/24 E) vom 07.03.2024 ist zusätzlich zur Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
  • Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 221/24 E) vom 10.12.2024 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
  • Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 304/24 E) vom 09.01.2025 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.