Handelsregister · HRB 749848

Registerinformationen

EDVNEUMANN GmbH · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
EDVNEUMANN GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Karlsruhe
Geschäftsanschrift
Zähringerstraße 84, 76133 Karlsruhe

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 749848
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
26.09.2024
Abrufstand
25.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von IT-Dienstleistungen und Managed Services, Reparaturservice für IT und Telekommunikationsgeräte, EDV-Systemberatung und Consulting, Softwareentwicklung, EDV-Schulungen, der Handel mit Computersystemen, Netzwerk-, Telekommunikations- und Fernsehtechnik und Zubehör.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Frank Erich Taher Neumann

Rheinzabern

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2024.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen.
  • Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 26.000,00 EUR erhöht.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Einzelkaufmann Neumann, Frank Erich Taher, Rheinzabern, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Frank Neumann EDV-Beratung e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 711808) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.06.2024 und des Versammlungsbeschlusses vom 04.06.2024 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.