Handelsregister · VR 9740
Chronologischer Auszug
Education for the Poorest e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) SPIELEND LERNEN - Gesellschaft zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Vorsitzender: 1. Luther, Manuela, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 2. Luther, Christian, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 03.01.1989 | a) 13.09.2006 Robertz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4-8 |
| 2 | a) Education for the Poorest e. V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden. b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Luther, Manuela Änderung zu Nr. 2: Vorsitzender: Luther, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2013 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. Die Mitgliederversammlung vom 02.10.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft) und § 6 (Mitgliedsbeiträge und sonstige Pflichten) beschlossen. | a) 17.10.2013 Röling b) Satzung Bl. 32-36 Beschluss Bl. 30 Beschluss Bl. 39-40 (41-45) |
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Er darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) und § 12 (Amtsdauer des Vorstands) beschlossen. | a) 10.04.2018 Röling b) Beschluss Bl. 52-53 (54-58) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.