Handelsregister · HRA 14759

Chronologischer Auszug

Eder Geschäftsdrucke GmbH & Co. KG · Amtsgericht Augsburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Eder Geschäftsdrucke GmbH & Co. KG

b)
Monheim
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Eder Beteiligungs GmbH, Monheim (Registergericht
Augsburg HRB 20277)
Der persönlich haftende Gesellschafter und seine
Geschäftsführer sind berechtigt, die
Kommanditgesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter
eines Dritten zu vertreten.
a)
Kommanditgesellschaft
Beginn: 23.12.2003

c)
Kommanditist/en:
Eder, Ernst, Monheim, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 7.000,00 EUR
Eder, Gisela, Monheim, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 3.000,00 EUR
a)
23.12.2003
Fälschle
2Einzelprokura:
Eder, Gisela, Monheim, *XX.XX.XXXX
Eder, Mark, Monheim, *XX.XX.XXXX
b)
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß
Ausgliederungsvertrag vom 20.08.2004 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag das Vermögen der
Druckerei Eder e.K. mit dem Sitz in Monheim (Amtsgericht
Augsburg HRA 14686) übernommen.
Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im
Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
a)
17.09.2004
Diemer
3b)
Die Ausgliederung wurde am 17.09.2004 im Register des Sitzes
des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe
Amtsgericht Augsburg HRA 14686).
a)
17.09.2004
Diemer
4b)
Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma
mit Zusatz:
Zweigniederlassung Erlau/Sachsen, Erlau
(Amtsgericht Chemnitz HRA 5297)
a)
27.10.2004
Diemer
5c)
Im Wege der Sonderrechtsnachfolge:

Die Einlage des nachfolgenden Kommanditisten ist um 3.000,00
EUR herabgesetzt:
Eder, Ernst, Monheim, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 4.000,00 EUR
Insoweit als Kommanditist eingetreten:
Eder, Mark, Monheim, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 3.000,00 EUR
a)
13.12.2004
Diemer
6b)
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am
Ort der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel
61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht
und Postleitzahl zum Sitz der
Zweigniederlassung/en gemäß § 40 Nr. 2 HRV
von Amts wegen ergänzt bei:
Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma
mit Zusatz:
Zweigniederlassung Erlau/Sachsen, 09306
Erlau
a)
09.11.2007
Diemer
7b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Neuburger Straße 54, 86653 Monheim
Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma
mit Zusatz:

Geschäftsanschrift gemäß Artikel 65 EGHGB
von Amts wegen eingetragen:
Zweigniederlassung Erlau/Sachsen, 09306
Erlau,
Geschäftsanschrift: Ahornstraße 8, 09306
Erlau
Erteilt:

Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Eder, Ernst, Monheim, *XX.XX.XXXX

Prokura erloschen:
Eder, Mark, Monheim, *XX.XX.XXXX
a)
18.01.2010
Diemer
8b)
Die Augsburger Endlosdruck Gesellschaft mit beschränkter
Haftung mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB
7029) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom
15.07.2010 und der Beschlüsse der
Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der
Gesellschaft verschmolzen.
a)
30.07.2010
Diemer
9b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 20.09.2016 (Az. IN 202/16) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
29.09.2016
Müller
10b)
Von Amts wegen berichtigt:
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Nördlingen vom 20.09.2016 (Az. IN 202/16) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
29.09.2016
Müller
11b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Nördlingen vom 24.11.2016 (Az. IN 202/16) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und der Schuldnerin
ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
a)
01.12.2016
Wiener
12Nachfolgende Prokuren gemäß § 384 Abs. 2 FamFG
von Amts wegen als unrichtig kenntlich gemacht:
Eder, Gisela, Monheim, *XX.XX.XXXX
Eder, Ernst, Monheim, *XX.XX.XXXX
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Nördlingen vom 28.11.2016 (Az. IN 202/16) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch
aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143
HGB.
a)
08.12.2016
Diemer

b)
Allgemeine
Vertretungsregelung und
besondere
Vertretungsbefugnis
der/des
Vertretungsberechtigten
von Amts wegen gemäß
§ 384 Abs. 2 FamFG als
unrichtig
gekennzeichnet.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.