Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 05.11.2024 (Az. 77 IN 61/24) ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 17.01.2025 (Az. 77 IN 61/24) ist die am 14.11.2024 eingetragene Sicherungsmaßnahme aufgehoben.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.