1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere, ökologisch und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2) Die Genossenschaft kann Grundstücke und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft unterstützt selbst verwaltete Wohngruppen innerhalb der Genossenschaft sowohl beim Aufbau als auch Bestehen von gemeinschaftlichen Wohnanlagen. 3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben und Darlehen von ihnen aufnehmen. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. 4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetztes übernehmen. 5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerd Hermann Nord
Hannover
Vorstand
Elvira Hendricks
Hannover
Vorstand
Heidi Meyer-Strüvy
Hannover
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.10.2019 mit Änderung vom 23.11.2019
Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand), § 24 (Aufsichtsrat), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30b (Dorfrat), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) und in der Anlage zu § 17 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall, § 10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30b (Dorfrat), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (Mitgliederversammlung), § 32a (neu eingefügt: Mitgliederversammlung im digitalen und/oder schriftlichen Verfahren), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) und § 43 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung in der Zeit vom 24.08.2022 bis 15.10.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Generalversammlung (Mitgliederversammlung) vom 25.11.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Freitext
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fallnummer 10
Insolvenzvermerk zur lfd. Nr. 8 Spalte 6b) von Amts wegen berichtigt und neu vorgetragen.
Fallnummer 11
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (905 IN 701/23 -6-) vom 01.03.2024 ist über das Vermögen der Genossenschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.