Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende; jeder vertritt einzeln. Die Vertretungsberechtigung ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 5.000 EUR im Einzelfall verpflichten, die Zustimmung des jeweils anderen Vorsitzenden, des Schriftführers und des Kassenführers erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karsten Kluth
Dillenburg
Vorstand
Frank Gillmeister
Dortmund
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.09.2001 zuletzt geändert am 16.05.2011
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft, Mitgliedsarten) und § 8 (Der Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 13.06.2002
Satzung: Blatt 27/30
Satzung: Blatt 71/72
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.