Der Erwerb, die Errichtung und die Vermietung sowie Verpachtung von Baulichkeiten und Anlagen aller Art sowie die Durchführung aller für die Erzielung dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Monika Langstrof
Bad Nauheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Florian Langstrof
Bad Nauheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern die Befugnis zur Alleinvertretung übertragen werden. Jeder Geschäftsführer ist befugt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Gesellschaftsvertrag Blatt 26 ff. Sonderband
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.06.1979 mit Änderung vom 07.01.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2005 hat die Sitzverlegung von Liederbach (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 58480) nach Bad Nauheim und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.