Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.01.2007 mit Nachtrag vom 18.04.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2014 hat die Änderung des § 8 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Freitext
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, wobei entweder der 1. Vorsitzende oder der 1. Kassier beteiligt sein müssen. Der 1. Vorsitzende und der 1. Kassier sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert zwischen 2.000,00 Euro und 3.000,00 Euro ist die Zustimmung des Vereinsausschuß erforderlich. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Beschluss Bl. 48 SB;
Satzung Bl. 18-21 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.