Handelsregister · HRB 50571
Chronologischer Auszug
EBR Erziehungsbüro Rheinland Gemeinnützige Gesellschaft mbH · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) EBR Erziehungsbüro Rheinland Gemeinnützige Gesellschaft mbH b) Köln c) insbesondere Betrieb und Durchführung von sozialer und therapeutischer Hilfe insbesondere im Rheinland. Die Gesellschaft hat das vorrangige Ziel, Kinder, Jugendliche, Volljährige und Familien dabei zu unterstützen, ein möglichst selbständiges Leben im Gemeinwesen zu führen. Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch - die ambulante und teilstationäre Betreuung von in ihrer Entwicklung gestörten sowie hilfesuchenden Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Familien - den Betrieb von pädagogischen Wohngruppen und sonstigen stationären Betreuungsformen (eventuell auch mit therapeutischer Ausrichtung) - die Beratung von Pflegefamilien - die Durchführung von erlebnispädagogischen Projekten mit der oben genannten Zielgruppe - die Förderung von Hilfe zur Selbsthilfe - die Reintegration und Rehabilitation des vorgenannten Personenkreises. Die oben genannten Hilfen werden in einem geringeren Umfang bei Bedarf auch für Erwachsene angeboten. Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von und die Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung"; sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | 25.000,00 EUR | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. b) Geschäftsführer: Petring, Jens, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Krimm, Bodo, Köln, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2002 mit Änderung vom 25.03.2003 | a) 16.04.2003 Dr. Schöttler b) Gesellschaftsvertrag Blatt 32 ff. Sonderband Beschlüsse Blatt 6 ff., 28 ff. Sonderband | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Petring, Jens, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 03.03.2004 Reimer | ||||
| 3 | c) a) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugendhilfe, - der Behindertenhilfe, - der Mildtätigkeit, insbesondere auf dem Gebiet der Sozialhilfe. b) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der unter a) genannten Zwecke. c) der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Bereitstellung von Hilfen für Menschen, die zur Vermeidung oder zur Überwindung schwieriger Lebenssituationen gezielter pädagogischer, therapeutischer und/oder sonstiger Maßnahmen bedürfen; - den Betrieb und die Unterstützung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen und Einrichtungen bzw. Heimen; - die Beratung und Aufklärung zur Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und des bürgerschaftlichen Engagements; - die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zur Überwindung von individuellen Notlagen. d) Bei der Förderung der unter c) aufgeführten Einrichtungen bzw. Projekte anderer Körperschaften darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. e) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. f) Die Gesellschaft kann ihre Arbeitskräfte, Räume und Einrichtungen anderen steuerbegünstigten Körperschaften für die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne dieses Vertrages unentgeltlich zur Verfügung stellen. g) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Gesellschaftsmitteln besteht nicht. h) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 20.04.2005 Schütte-Müller b) Beschluss Bl. 72 ff. Sdb., Vertrag Bl. 93 ff Sdb. | |||
| 4 | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Bestellung der Geschäftsführer) Buchstabe a und § 13 (Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft) Buchstabe c beschlossen. | a) 16.09.2008 Engeland | |||
| 5 | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer ist berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe- Verbund Rheinland Gemeinnützige Gesellschaft mbH Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Gesellschafterversammlung hat am 30.10.2008 beschlossen, § 5 a) (Bestellung der Geschäftsführer), § 13 c (Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft) und § 14 Satz 3 (Bekanntmachungen, Salvatorische Klausel) des Gesellschaftsvertrages zu ändern. | a) 16.01.2009 Engeland | |||
| 6 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Christophstr. 50-52, 50670 Köln | a) 22.12.2010 Graeske |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.