Handelsregister · HRB 50571

Chronologischer Auszug

EBR Erziehungsbüro Rheinland Gemeinnützige Gesellschaft mbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
EBR Erziehungsbüro Rheinland
Gemeinnützige Gesellschaft mbH

b)
Köln

c)
insbesondere Betrieb und Durchführung
von sozialer und therapeutischer Hilfe
insbesondere im Rheinland. Die
Gesellschaft hat das vorrangige Ziel,
Kinder, Jugendliche, Volljährige und
Familien dabei zu unterstützen, ein
möglichst selbständiges Leben im
Gemeinwesen zu führen.

Dieser Zweck wird insbesondere erreicht
durch
- die ambulante und teilstationäre
Betreuung von in ihrer Entwicklung
gestörten sowie hilfesuchenden Kindern,
Jugendlichen, jungen Volljährigen und
Familien
- den Betrieb von pädagogischen
Wohngruppen und sonstigen stationären
Betreuungsformen (eventuell auch mit
therapeutischer Ausrichtung)
- die Beratung von Pflegefamilien
- die Durchführung von
erlebnispädagogischen Projekten mit der
oben genannten Zielgruppe
- die Förderung von Hilfe zur Selbsthilfe
- die Reintegration und Rehabilitation des
vorgenannten Personenkreises.
Die oben genannten Hilfen werden in einem
geringeren Umfang bei Bedarf auch für
Erwachsene angeboten.

Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung von und die Zusammenarbeit mit
anderen gemeinnützigen Einrichtungen der
Sozial- und Jugendhilfe.

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung"; sie ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
25.000,00
EUR
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

b)
Geschäftsführer:
Petring, Jens, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Krimm, Bodo, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2002
mit Änderung vom 25.03.2003
a)
16.04.2003
Dr. Schöttler

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 32 ff. Sonderband
Beschlüsse Blatt 6 ff., 28
ff. Sonderband
2b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Petring, Jens, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
03.03.2004
Reimer
3c)
a) Ausschließlicher und unmittelbarer
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
- der Jugendhilfe,
- der Behindertenhilfe,
- der Mildtätigkeit, insbesondere auf dem
Gebiet der Sozialhilfe.
b) Zweck der Gesellschaft ist auch die
Beschaffung von Mitteln für andere
steuerbegünstigte Körperschaften,
Körperschaften des öffentlichen Rechts
sowie ausländische Körperschaften für die
Verwirklichung der unter a) genannten
Zwecke.
c) der Zweck wird insbesondere verwirklicht
durch
- die Bereitstellung von Hilfen für
Menschen, die zur Vermeidung oder zur
Überwindung schwieriger
Lebenssituationen gezielter pädagogischer,
therapeutischer und/oder sonstiger
Maßnahmen bedürfen;
- den Betrieb und die Unterstützung von
ambulanten, teilstationären und stationären
Hilfen und Einrichtungen bzw. Heimen;
- die Beratung und Aufklärung zur Stärkung
von Eigenverantwortlichkeit und des
bürgerschaftlichen Engagements;
- die Bereitstellung von Gütern und
Dienstleistungen zur Überwindung von
individuellen Notlagen.
d) Bei der Förderung der unter c)
aufgeführten Einrichtungen bzw. Projekte
anderer Körperschaften darf die
Gesellschaft ihre Mittel nur an andere
steuerbegünstigte Körperschaften,
Körperschaften des öffentlichen Rechts
oder ausländische Körperschaften für die
Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke weitergeben.
e) Die Weiterleitung der Mittel an eine
ausländische Körperschaft erfolgt nur,
sofern sich der Empfänger verpflichtet,
jährlich spätestens vier Monate nach
Abschluss eines jeden Geschäftsjahres
einen detaillierten Rechenschaftsbericht
über die Verwendung der von der
Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen.
Ergibt sich aus diesem
Rechenschaftsbericht nicht, dass mit
diesen Mitteln ausschließlich die
satzungsgemäßigen Zwecke der
Gesellschaft verfolgt werden oder kommt
der Empfänger der Mittel der Pflicht zur
Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht
nach, wird die Weiterleitung der
Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt.
f) Die Gesellschaft kann ihre Arbeitskräfte,
Räume und Einrichtungen anderen
steuerbegünstigten Körperschaften für die
steuerbegünstigten Zwecke im Sinne
dieses Vertrages unentgeltlich zur
Verfügung stellen.
g) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von
Gesellschaftsmitteln besteht nicht.
h) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige
Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschaft darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2005 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
20.04.2005
Schütte-Müller

b)
Beschluss Bl. 72 ff. Sdb.,
Vertrag Bl. 93 ff Sdb.
4a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2008 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Bestellung der
Geschäftsführer) Buchstabe a und § 13 (Auflösung und
Abwicklung der Gesellschaft) Buchstabe c beschlossen.
a)
16.09.2008
Engeland
5a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt
die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer ist
berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich
als Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe-
Verbund Rheinland Gemeinnützige Gesellschaft
mbH Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.10.2008
beschlossen,
§ 5 a) (Bestellung der Geschäftsführer), § 13 c (Auflösung und
Abwicklung der Gesellschaft) und § 14 Satz 3
(Bekanntmachungen, Salvatorische Klausel) des
Gesellschaftsvertrages zu ändern.
a)
16.01.2009
Engeland
6b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Christophstr. 50-52, 50670 Köln
a)
22.12.2010
Graeske

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.