Handelsregister · HRB 16482 KI

Chronologischer Auszug

EATS Gastro UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.10.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
EATS Hohwacht UG (haftungsbeschränkt)

b)
Sitz/Niederlassung:
Hohwacht

Geschäftsanschrift:
Nixenweg 1, 24321 Hohwacht

c)
Restaurantbetrieb mit Biergarten, Hotelbetrieb, Veranstaltungen im Hause und außerhalb
10.000 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder
mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Schulz, Martin, *XX.XX.XXXX,
Kronshagen

mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
16.01.2015 mit Änderung vom
06.02.2015
a)
19.02.2015
Otterbach
2a)
EATS Gastro UG (haftungsbeschränkt)

b)
Sitz/Niederlassung:
Kiel

Geschäftsanschrift:
Feldstr. 65, 24105 Kiel
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
27.04.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1
(Die Gesellschaft).
a)
03.05.2018
Gonschior
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Kiel vom
30.01.2019 (AZ: 25 IN 22/19)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind.
a)
04.02.2019
Mohr

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.