Handelsregister · HRB 16482 KI
Chronologischer Auszug
EATS Gastro UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) EATS Hohwacht UG (haftungsbeschränkt) b) Sitz/Niederlassung: Hohwacht Geschäftsanschrift: Nixenweg 1, 24321 Hohwacht c) Restaurantbetrieb mit Biergarten, Hotelbetrieb, Veranstaltungen im Hause und außerhalb | 10.000 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Schulz, Martin, *XX.XX.XXXX, Kronshagen mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 16.01.2015 mit Änderung vom 06.02.2015 | a) 19.02.2015 Otterbach | |
| 2 | a) EATS Gastro UG (haftungsbeschränkt) b) Sitz/Niederlassung: Kiel Geschäftsanschrift: Feldstr. 65, 24105 Kiel | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Die Gesellschaft). | a) 03.05.2018 Gonschior | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 30.01.2019 (AZ: 25 IN 22/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 04.02.2019 Mohr |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.