Handelsregister · HRB 725585
Chronologischer Auszug
EasyBenefit gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) EasyBenefit gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) b) Mannheim Geschäftsanschrift: Kleinfeldstraße 13, 68165 Mannheim c) das Einwerben von Mitteln - in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur Finanzierung und Unterstützung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Projekte im In- und Ausland. Die Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO umfassen sowie § 53 AO und § 54 AO, insbesondere Projekte zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, zur Förderung der Religion, zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen, zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, zur Förderung von Kunst und Kultur, zur Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, zur Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, zur Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, zur Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, zur Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, zur Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, zur Förderung des Tierschutzes, zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, zur Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, zur Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, zur Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, zur Förderung der Kriminalprävention, zur Förderung des Sports (Schach gilt als Sport), zur Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, zur Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind, zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Neben dem Einwerben von Mitteln zur Finanzierung mildtätiger und gemeinnütziger Projekte soll insbesondere das bürgerliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in der Gesellschaft gestärkt werden. | 1.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Jawny, Philipp Johannes, Mannheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2016. | a) 11.08.2016 Kretzler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.