einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
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Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist jeder Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt und befugt, die Gesellschaft auch bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit Dritten, die er ebenfalls vertritt, uneingeschränkt zu vertreten.
Vertrag und Beschluß Bl. 1 ff. Sdbd.
Tag der ersten Eintragung: 12.02.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 646 Amtsgericht Lennestadt getreten. Freigegeben am 17.12.2003.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.01.1999
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