Handelsregister · VR 39195

Chronologischer Auszug

Earthling Indonesia e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Earthling Indonesia e. V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei geschäftsführenden Vorsitzenden und jeweils
mindestens einem Personalwesen-Vorsitzenden, Öffentlichkeitsarbeit-Vorsitzenden und einem Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch die Vorsitzenden und den Schatzmeister jeweils allein.

b)
geschäftsführende Vorsitzende:

1.
Putri, Anindya Athaya, *XX.XX.XXXX, Berlin

Öffentlichkeitsarbeit-Vorsitzende:

2.
Siwi, Tyassesami Ganesha, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

3.
Sukma, Nolland Raihan, *XX.XX.XXXX, Munster
geschäftsführende Vorsitzende:

4.
Sulthoni, Aulia Rahmatina, *XX.XX.XXXX, Berlin

Öffentlichkeitsarbeit-Vorsitzende:

5.
Yudris, Fanny Marsella Maharani, *XX.XX.XXXX, Berlin

Personalwesen-Vorsitzende:

6.
Hutabarat, Esther Lambok Tiarma, *XX.XX.XXXX, Gießen
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 24.12.2020

Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 2(Zweck des Vereins), § 9(Vorstand) und § 11(Satzungsänderungen
und Auflösung) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 01.09.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 1(Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2(Zweck des Vereins), § 3(Selbstlosigkeit), § 4(Mitgliedschaft), § 7(Organe des Vereins), § 8(Mitgliederversammlung), § 9(Vorstand)
und § 11(Satzungsänderungen und Auflösung) beschlossen.
a)
19.10.2021
Berg
b)
Satzung Bl.5-12

Beschluss
Bl.13-15 (16-21)

Beschluss
Bl.22-27(28-34)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.