Übernahmen von Beteiligungen an Gesellschaften, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben in beherrschten Unternehmen sowie der Abschluss von Verträgen, die hiermit unmittelbar zusammenhängen oder die Gesellschaft zu fördern geeignet sind, insbesondere der Abschluss von Unternehmensverträgen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Reiner Kurt Geiß
Rimbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Heppenheim sowie die Änderung in § 1 Nr. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Rimbach beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.07.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 1 ff. Sonderband
Fall 3
Fall 7
Insolvenz
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 708/22) vom 31.07.2023 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
In Folge Auflösung der Gesellschaft sind Eintragungen die Geschäftsführer und deren Vertretungsmacht betreffend unrichtig geworden. Von Amts wegen eingetragen, § 384 II FamFG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.