Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 EUR im Einzelfall die Zustimmung des gesamten Vorstandes im Sinne des § 15 Abs. 1 der Vereinssatzung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Friedrich Dieck
Dortmund
Vorstand
Manuel Ginzel
Dortmund
Vorstand
Irina Wuchrer
Hasbergen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.10.1983 zuletzt geändert am 30.05.1989
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.06.1995 ist die Satzung geändert in § 4 (Ehrenmitglieder). Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.04.2006 ist die Satzung geändert in §§ 2 (Zweck des Vereins), 5 (Aufnahme in den Verein), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 11 (Jahreshauptversammlung) und 14 (Satzungsänderungen).
Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitgliedschaft), 8 (Rechte und Pflichten der Mitglieder im Besonderen), 9 (Vereinsorgane), 11 (ordentliche Mitgliederversammlung), 14 (Satzungsänderungen), 15 (Vorstand), 16 (Aufgaben des Sport- und Jugendwartes), 17 (Kassenprüfer), 18 (Ehrenrat) und 20 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aufnahme in den Verein), § 11 (Ordentliche Mitgliederversammlung), § 13 (Beschlussfassung) und § 15 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aufnahme in den Verein), § 8 (Rechte und Pflichtern der Mitglieder im Besonderen) und § 11 (Ordentliche Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Rechte und Pflichten der Mitglieder im besonderen), 10 (Mitgliederversammlungen) und 18 (Ehrenrat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitgliedschaft), 7 (Aufnahmegebühr und Beiträge) und 8 (Rechte und Pflichten der Mitglieder im Besonderen) sowie die Einfügung von § 21 (Datenschutz) und § 22 (Ermächtigung des Vorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Rechte und Pflichten der Mitglieder im Besonderen) und 18 (Ehrenrat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlungen vom 19.06.2023 und 14.05.2024 haben die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und 18 (Ehrenrat) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.05.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.12.2004.
Satzungsänderungen Blatt 75 - 81 und 84 - 91 der Akten
Von Amts wegen berichtigend zu lfd. Nr. 1 eingetragen.