Die Unternehmensberatung und betriebswirtschaftliche Beratung sowie alle Dienstleistungen, die nicht genehmigungspflichtig sind beziehungsweise nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung der Erlaubnis bedürfen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch diesen allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft allein zu vertreten und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dietmar Zündorf
Erkelenz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.07.1999
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.08.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1583 Amtsgericht Erkelenz getreten. Freigegeben am 29.04.2004.
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff. Sonderband
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