Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand sind der Vorsitzende und der stellvertetende Vorsitzende.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als EUR 5.000,00 die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Satzung Bl. 7 ff. d. A.
Bl. 22 - 30
Fall 3
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 02.06.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft) und § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.