Das Halten und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, insbesondere von Beteiligungen, sowie deren Erwerb und Veräußerung, bei Beteiligungen auch deren Gründung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Stefan Halbauer
Burglengenfeld
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Andreas Fischer
München
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Torsten Ziegenmeyer
Salzhemmendorf
Geschäftsführer(in)
Stefan Brenk
Xanten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2018
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.05.2020 beschlossen, die Firma, den Unternehmensgegenstand und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern, sowie diesen insgesamt neu zu fassen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 28.01.2025 beschlossen, das Stammkapital von 25.000,00 EUR um 5.000.000,00 EUR auf 5.025.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.
Unternehmensvertrag
Mit der E.ON SE, Essen, (Amtsgericht Essen HRB 28196) als herrschendem Unternehmen ist am 18.03.2019 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2019 zugestimmt.
Freitext
Eintragung lfd. Nr. 5, Sp. 2 c) wegen Unrichtigkeit bzgl. des fehlenden Kommas von Amts wegen berichtigt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die E.ON Pensionsfonds AG (Amtsgericht Essen HRB 31462) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.