Der Hoch- und Tiefbau, die Projektentwicklung, die Beteiligung an Gesellschaften aller Art, die Erbringung von Architektur- und Ingenieurleistungen sowie die Vergabe für Schlüsselfertigbau.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Besteht der Vorstand aus einer Person, vertritt diese die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, wird die Gesellschaft von zwei Vorstandsmitgliedern oder von einem Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann allen oder einzelnen Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Vorstandsmitgliedern vom Verbot der Mehrfachvertretung nach § 181, 2. Alt. BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Enver Hashimi
Tönisvorst
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.08.2019
Die Hauptversammlung vom 08.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.