Handelsregister · HRB 106255

Registerinformationen

DWZ Wiederlade-Technik GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
DWZ Wiederlade-Technik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Nordheim
Geschäftsanschrift
Klausenstr. 17, 74226 Nordheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 106255
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
07.07.2020
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Forschung, Beratung und Dienstleistungen im Bereich der Wiederlade- Technik sowie Handel mit und Vertrieb von Waren aus diesem Bereich.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Wolfgang Reichert

Leingarten

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 25.04.1991 mit Nachtrag vom 21.05.1991

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 12.09.1991
  • Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 34
  • Geänderter Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 35-42
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Fall 4

Insolvenz

  • Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 16 IN 573/11) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
  • Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 25.05.2020 (16 IN 573/11) ist das Insolvenzverfahren eingestellt.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die allgemeine und die konkrete Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei Auflösung der Gesellschaft nicht automatisch fort. Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen vermerkt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.