(1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: (a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, (b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, (c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, (d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, (e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buch-staben e), f) und h) genannten Vermögensgegenstände investieren sowie (f) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Wertpapiere, - Geldmarktinstrumente, - Derivate, - Bankguthaben, - Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, - Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, - Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF, die mit den o.g. inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die Vermögensgegenstände in diesen Vermögen auch im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Vermögensgegenstände im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investment- vermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzah-lungszusage), j) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Jörg Hupertz
Friedrichsdorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Christian Tschall
Mainz
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Frank Grunwald
Oberursel (Taunus)
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Daniel Kieper
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Matthias Liermann
Kronberg im Taunus
Prokurist(in)
Daniel Häckler
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Volker Beck
Bad Vilbel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Gereon Kronenberger
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Olav Heeckt
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Conny Papendorf
Rödermark-Waldacker
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Clemens von Drigalski
Oberursel/Taunus
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Sebastian Hoeck
Künzell
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Carola Marx
Bad Nauheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Caroline Kühnel-Roß
Aschaffenburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Stefan Alexander Aust
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Vincenzo Vedda
Hanau
Prokurist(in)
Andrea Rothmund
Hattersheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Leonie von Selzam
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Nicole Behrens
Bad Soden am Taunus
Geschäftsführer(in)
Christian Wolff
Frankfurt am Main
Prokurist(in)
Andrea Haeusler
Seeheim-Jugenheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Eric Stephenson
Niddatal
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Stefan Schroth
Bad Vilbel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Anne Tilmann
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Georg Johann Schuh
Hofheim am Taunus
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Christian Walter
Krefeld
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Terry Ng
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Henning Potstada
Salzgitter
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.05.1956 zuletzt geändert am 23.12.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2004 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 9 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats und Einberufung), 10 (Aufgaben des Aufsichtsrats) und 16 (Bekanntmachung) des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Gegenstands beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz), § 2 (Gegenstand) sowie § 9 Absatz 3 (Beschlussfassung und Einberufung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführer) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (1) (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2023 mit Nachtrag vom 08.03.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 8 (Aufsichtsrat) und 12 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Unternehmensvertrag
Zwischen der Gesellschaft und der Deutsche Fonds Holding GmbH in Frankfurt am Main als herrschendem Unternehmen ist am 18.03.1997 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 08.04.1997 zugestimmt hat. In der Gesellschafterversammlung vom 06.10.1997 wurde der Abänderungsvereinbarung vom 30.09.1997 zu dem o. g. Ergebnisabführungsvertrag zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft hat am 10.03.1998 ebenfalls der Änderungsvereinbarung zum Ergebnisabführungsvertrag zugestimmt.
Der mit der DWS Holding & Service GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 38933), vormals: (Deutsche Fonds Holding GmbH), nunmehr firmierend unter DWS Beteiligungs GmbH am 18.03.1997 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag, mit Änderungungsvereinbarung vom 30.09.1997, ist durch Vertrag vom 18.11.2010 geändert in einen Gewinnabführungsvertrag. Nunmehr erfolgte eine Änderung am 08.12.2020. Die Gesellschafterversammlungen vom 10.12./11.12.2020 haben der Änderung zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.12.1956 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 219 ff. Sonderband
Änderungsvereinbarung zum Ergebnisabführungsvertrag Blatt 233 ff. Sonderband
Blatt 6ff. Sonderband III
Fall 13
Fall 12
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 18
Fall 19
Fall 20
Fall 21
Fall 22
Fall 23
Fall 24
Fall 25
Fall 26
Fall 27
Fall 28
Fall 30
Fall 31
Fall 32
Fall 33
Fall 34
Fall 35
Fall 36
Fall 37
Fall 38
Fall 39
Fall 40
Fall 41
Fall 42
Fall 43
Fall 44
Fall 45
Fall 46
Fall 47
Fall 48
Fall 49
Fall 50
Fall 51
Fall 53
Fall 54
Fall 55
Fall 56
Fall 57
Fall 58
Fall 59
Fall 60
Fall 61
Fall 62
Fall 63
Fall 64
Fall 65
Fall 66
Fall 68
Fall 69
Fall 70
Fall 71
Fall 72
Fall 73
Fall 75
Fall 76
Fall 77
Fall 78
Fall 79
Fall 80
Fall 81
Fall 82
Fall 83
Fall 84
Fall 85
Fall 86
Fall 87
Fall 89
Fall 88
Fall 90
Fall 91
Fall 92
Fall 93
Fall 95
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der DB Real Estate Investment GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 25668) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen.
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die DWS Finanz-Service GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 35708) übertragen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Deutsche Vermögensbildungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 47749) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Deutsche Asset Management Investmentgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 8993) verschmolzen.
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.11.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die DIP Service Center GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 52654) übertragen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2023 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Prof. Weber GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 702204) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der DIP Management GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 127412) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.