Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz im Inland, die den Erwerb, die Entwicklung, die Bebauung, die Vermietung oder den Verkauf eigenen Grundbesitzes bzw. grundstücksgleicher Rechte oder einen ähnlichen Geschäftsgegenstand verfolgen Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen, mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Geschäften im Sinne von § 1 KWG, § 1 InvG oder § 34 c GewO
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Klaus Juncker
Münster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2007 mit Änderung vom 13.05.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2009 mit Nachtrag vom 18.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Heilbronn (bisher Stuttgart HRB 723535) nach Darmstadt beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.