Handelsregister · VR 30035 früher Amtsgericht Langenfeld

Chronologischer Auszug

DVG Hundefreunde Richrath · Amtsgericht Düsseldorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DVG Hundefreunde Richrath

b)
Langenfeld
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jeder von Ihnen ist
alleinvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Schmidt, Peter, Beamter, Hilden
2. Vorsitzender:
Schneider, Norbert, Polizeibeamter, Langenfeld
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 05.01.1964 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 11.03.1981 geändert.
a)
27.08.2003
Küster

b)
Tag der ersten Eintragung:
03.01.1969
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
27.08.2003.
Satzung Blatt I
Beschluss Blatt II
2a)
21.10.2009

MIGRATION

b)
Zuständigkeit des
Registergerichts zum 01.10.2009
geändert durch Artikel 2 der VO
zur Änderung der VO über die
elektr. Registerführung und die
Zuständigkeit der Amtsgerichte
in Nordrhein-Westfalen in
Registersachen.Bisher
Amtsgericht Langenfeld (Rhld.),
nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
3b)
Ausgeschieden
1. Vorsitzender:
Schmidt, Peter, Beamter, Hilden

Neu gewählt
1. Vorsitzender:
Elend, Helmut, Langenfeld, *XX.XX.XXXX
a)
21.08.2017
Johann-Albers
4b)
Ausgeschieden sind:
1. Vorsitzender:
Elend, Helmut, Langenfeld, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Schneider, Norbert, Polizeibeamter, Langenfeld

Neu gewählt wurden:
1. Vorsitzende:
Elend, Sabrina, Hilden, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
von Holtum, Andrea, Langenfeld, *XX.XX.XXXX
a)
05.02.2024
Kamps

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.