Zum Vorstand gehören vier oder mehr Vorstandsmitglieder. Je zwei vertreten den Verein gemeinsam. Für Grundstücksan- und -verkäufe oder Grundstücksbelastungen sowie für Kreditaufnahmen bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Über Ausgaben von mehr als EUR 5.000,00 im Einzelfall entscheidet der Gesamtvorstand, über Ausgaben von mehr als EUR 10.000,00 im Einzelfall entscheidet die Mitgliederversammlung soweit diese Ausgaben im Haushaltsplan nicht enthalten sind. Zur Eingehung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet-, Pacht-, Arbeitsverträgen) bedarf es der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Kasten
Duisburg
Vorstand
Sarah Müller
Duisburg
Vorstand
Regina Peterschulte
Duisburg
Vorstand
Thomas Lösch
Erkrath
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 01.04.1923, zuletzt geändert am 14.03.1998.
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Ferner wurde die Änderung der Satzung in § 4, § 9, § 10 und § 19 (Vorstandswahlen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2025 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Minderheitenrecht, Antragsrecht) und in § 14 (Erweiterung Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.10.1923 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl.28 - 40 des Sonderbandes
Satzung Blatt 92 - 105 des Sonderbandes
Satzung Blatt 246 - 258 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.