der Erwerb, das Verwalten und das Veräußern von Unternehmens- und sonstigen Beteiligungen, Unternehmensberatung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Weiterhin die Beratung sowie Planung, Vermittlung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich Marketing.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Duisberg
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2000 zuletzt geändert am 29.05.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2015 hat die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1. (Firma) und in § 2 Ziffer 1. (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) durch Anfügung der Ziff. (4) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mönchengladbach: 14.12.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.05.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 41 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.