die Herstellung und der Vertrieb von Schleif- und Poliermaterialien aller Art insbesondere von Schleif- und Polierscheiben Schleifbändern und ähnliches sowie die Vornahme aller Geschäfte und Tätigkeiten, die geeignet sind, den Unternehmenszweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben, zu pachten, sich daran zu beteiligen, deren Vertretung und Verwaltung zu übernehmen sowie Zweignieerlassungen zu errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Esther Dufner
Seitingen-Oberflacht
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Moritz Dufner
Seitingen-Oberflacht
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.12.1987
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.01.2007.
Tag der ersten Eintragung: 12.01.1988
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 4/19
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hechingen vom 02.10.2025 (10 IN 341/25) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hechingen vom 01.12.2025 (10 IN 341/25) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Hechingen, 10 IN 341/25) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.