Die Förderung der Düsseldorfer bildenden Künstlerschaft, wobei bewährte alternde Künstler zu berücksichtigen sind durch Vergabe von Ateliers zu Mietpreisen, die unter dem ortüblichen Mietniveau liegen. Hierdurch wird in gemeinnütziger Weise über die Person des Künstlers dem deutschen Kunstschaffen unmittelbar gedient.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann einem Geschäftsführer oder einzelnen oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden, ohne daß es einer Satzungsänderung bedarf. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolfgang Hambrecht
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.05.1907 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.12.1985 geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.07.1907 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.11.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 54 ff Sonderband
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