Besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, wird der Verein durch mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vertreten. Besteht der Vorstand nur aus einer Person, vertritt diese den Verein allein. Die Verantwortungsvollmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Gegenwert von Euro 5.000,-- oder bei Rechtsgeschäften über Dauerschuldverhältnisse mit einer Laufzeit von über sechs Monaten die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marc von Gierke
Bremervörde
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Die Satzung ist errichtet am 21.04.2004.
Freitext
Satzung Bl. 7-19 Sdb.
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