Handelsregister · HRA 2365
Chronologischer Auszug
Druckerei M. Fink GmbH & Co. KG · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Druckerei M. Fink GmbH & Co. KG b) Merklingen | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Persönlich haftender Gesellschafter: M. Fink GmbH, Merklingen (Amtsgericht Ulm HRB 1859) | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist: Fink jun., Martin, Diplom-Wirtschaftsingenieur, Merklingen, Einlage: 100.000,00 DEM. | a) 29.03.2006 Zimmer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.03.2006. Tag der ersten Eintragung: 11.09.1987 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 10.02.2012 (3 IN 79/12) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 13.02.2012 Völkel | |||
| 3 | b) Der Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 10.02.2012 wurde mit Beschluss vom 23.02.2012 wie folgt erweitert: Der Gesellschaft ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 24.02.2012 Völkel | |||
| 4 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Siedlungsweg 2, 89188 Merklingen | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 01.04.2012 (3 IN 79/12) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen. | a) 03.04.2012 Völkel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.