besteht in der Produktion von Bier und Getränken aller Art, dem Handel mit Bier und Getränken aller Art und Lebensmitteln, der Errichtung oder Anpachtung und dem Betrieb oder der Verpachtung von Gastronomieobjekten und Verkaufsstellen für Getränke und Lebensmittel, der Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben, dem Betrieb der Liegenschaft am Marktplatz in Neudrossenfeld mit allen Einrichtungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Rudolf Schuhmann
Neudrossenfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.07.2012.
Die Hauptversammlung vom 24.07.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 650.000,00 EUR beschlossen.
Die Erhöhung des Grundkapitals um 650.000,00 EUR ist durchgeführt, mit Beschluss vom 15.7.2013 wurde die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Vinkulierung) der Satzung beschlossen.
Aufgrund Ermächtigung der Hauptversammlung wurde die Satzung am 21.11.2013 in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Vinkulierung) geändert.
Die Hauptversammlung vom 30.7.2015 hat die Änderung des § 7 der Satzung beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.07.2012 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig bis zum 31.12.2016 gegen Bareinlage um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Nennbetragsaktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2012/I).
Die mit Beschluss vom 24.7.2012 über die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 650.000 EUR auf bis zu 700.000 EUR beschlossene Zeichnungsfrist wurde bis 31.3.2013 verlängert.
Die Zeichnungsfrist über die Erhöhung des Grundkapitals wurde mit Beschluss vom 20.3.2013 verlängert und endet mit Ablauf des 30.6.2013.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.