Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die gesetzliche Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB erfolgt gemeinsam durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter oder dem 1. Schriftführer oder den stellvertretenden Vorsitzenden und dem 1. Schriftführer.
Änderungsbeschluss Bl. 52-55, Satzung Bl. 59-60 d. A. Tag der ersten Eintragung: 12.04.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.09.2005.
Satzung
Satzung vom 08.04.1984 zuletzt geändert am 09.02.1995
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.