Handelsregister · HRB 18888

Chronologischer Auszug

DRK Kindertagesstätten im Kreis Heinsberg gGmbH · Amtsgericht Mönchengladbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DRK Kindertagesstätten im Kreis Heinsberg
gGmbH

b)
Erkelenz
Geschäftsanschrift:
Zur Feuerwache 8, 41812 Erkelenz

c)
Die Gesellschaft dient satzungsmäßigen
Zwecken des DRK-Kreisverbands
Heinsberg. Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung mildtätiger Zwecke der
Wohlfahrtspflege, der Jugend- und Altensowie der Gesundheitshilfe auf der
Grundlage der sieben Grundsätze der
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
insbesondere, aber nicht ausschließlich
durch die Bildung, Erziehung und
Betreuung von Kindern. Der Zweck wird
verwirklicht insbesondere durch
Unterhaltung von Kindertagesstätten.
Außerdem verfolgt die Gesellschaft den
genannten Zweck auch durch
Mittelbeschaffung und -weitergabe gemäß
§ 58 Nr. 1 und 2 AO an Körperschaften des
öffentlichen Rechts und andere
steuerbegünstigte Körperschaften,
insbesondere an den DRK-Kreisverband
Heinsberg.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
einräumen. Die Gesellschafterversammlung
kann Geschäftsführern von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreien.

b)
Geschäftsführer:
Terodde, Lothar, Neuss, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2019
a)
02.07.2019
Koch
2a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
einräumen. Die Gesellschafterversammlung
kann Geschäftsführer von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreien.
a)
15.07.2019
Flören

b)
Lfd. Nr. 1 Spalte 4 a)
wegen Schreibfehlers
berichtigend
eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.