Handelsregister · HRB 18888
Chronologischer Auszug
DRK Kindertagesstätten im Kreis Heinsberg gGmbH · Amtsgericht Mönchengladbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) DRK Kindertagesstätten im Kreis Heinsberg gGmbH b) Erkelenz Geschäftsanschrift: Zur Feuerwache 8, 41812 Erkelenz c) Die Gesellschaft dient satzungsmäßigen Zwecken des DRK-Kreisverbands Heinsberg. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke der Wohlfahrtspflege, der Jugend- und Altensowie der Gesundheitshilfe auf der Grundlage der sieben Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, insbesondere, aber nicht ausschließlich durch die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung von Kindertagesstätten. Außerdem verfolgt die Gesellschaft den genannten Zweck auch durch Mittelbeschaffung und -weitergabe gemäß § 58 Nr. 1 und 2 AO an Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere an den DRK-Kreisverband Heinsberg. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis einräumen. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. b) Geschäftsführer: Terodde, Lothar, Neuss, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2019 | a) 02.07.2019 Koch | |
| 2 | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis einräumen. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. | a) 15.07.2019 Flören b) Lfd. Nr. 1 Spalte 4 a) wegen Schreibfehlers berichtigend eingetragen. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.