Handelsregister · HRB 4078
Chronologischer Auszug
DRK Frankenberg-Service GmbH · Amtsgericht Marburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) DRK Frankenberg-Service GmbH b) Frankenberg (Eder) c) Die zentrale Organisation und Durchführung von Fahrdiensten, insbesondere Krankenfahrten, von Sammeldiensten, vor allem Altmaterialsammlungen sowie die Vermittlung von Reiseleistungen. Die Gesellschaft kann unter Beachtung der in Abs. 3 genannten Regeln und Prinzipien alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft verpflichtet sich, - zur Beachtung der Prinzipien der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, den Gegenstand ihres Unternehmens so auszurichten, daß er nicht den Zielen und Prinzipien der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung im Sinne von § 2 der Satzung des DRK vom 12.11.1993 zuwiderläuft, - daß die Integrität des Rotkreuz-Zeichens nicht verletzt wird, - daß die Schiedsordnung des DRK vom 12.11.1993 in der jeweiligen Fassung Bestandteil dieses Vertrages ist, - daß sie sich den einheitlichen Regelungen im Sinne von § 19 Abs. 3 DRK-Satzung vom 12.11.1993 und den Sanktionsmöglichkeiten des DRK unterwirft. | 200.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. b) Geschäftsführer: Peter, Hans-Herwig, Frankenau einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 03.06.1997 zuletzt geändert am 13.12.2001 | a) 13.09.2002 Maatz b) Tag der ersten Eintragung: 23.07.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Peter, Christian, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Peter, Hans-Herwig, Frankenau, *XX.XX.XXXX | a) 02.01.2008 Grün |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.