Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Insolvenz
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 21.03.2022 (Az. IN 45/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 01.04.2022 (Az. IN 45/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Von Amts wegen eingetragen nach § 32 HGB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.