Herstellung und Vertrieb von Limonaden und sonstigen nicht alkoholischen aber auch von alkoholischen Getränken sowie Betrieb eines Logistikzentrums auf diesem Gebiet.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stephan Marold
Hutthurm
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.10.1998 zuletzt geändert am 17.02.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2011 hat die Änderung des § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2011 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2021 hat die Änderung des § 5 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, daß sich die Kommanditgesellschaft Binder GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Hutthurm (HRA 10420, AG Passau) durch Gesellschafterbeschluß vom 21. Oktober 1998 durch Formwechsel nach §§ 214 ff.. 190 ff. Umwandlungsgesetz in eine GmbH umgewandelt hat.
Unternehmensvertrag
Zwischen der Gesellschaft und der Brauerei Hacklberg mit dem Sitz in Passau (HRA 10067, AG Passau) als herrschendem Unternehmen ist am 21. Oktober 1998 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung mit Beschluß vom 21. Oktober 1998 zugestimmt hat.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.02.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 11 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.