Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Mitglieder des Vorstands sind bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000.00 EUR nur gemeinschaftlich, bzw. mit mindestens zwei Vorständen zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die einzelvertretungsberechtigten Vorstände können Darlehensverpflichtungen nur begründen, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstandes vorliegt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Betül Tumak
Reutlingen
Vorstand
Markus Brandstetter
Reutlingen
Vorstand
Erdem Türk
Reutlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.05.2016 mit Neufassung vom 11.06.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) und § 10 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung), § 10 (Der Vorstand) und § 11 (Satzungsänderung und Vereinsauflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck), § 3 (Gemeinnützigkeit/Mildtätigkeit) und § 4 (Mitglieder und Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 5
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 8
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 11
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 15
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 18
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.