Herstellung, das Marketing und der Vertrieb von Synthesefasern, insbesondere von Acrylfasern, von verwandten Produkten, Zwischen- und Nebenprodukten .
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Bernd Christen
Dormagen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Tillmann Jakob Peeters
Kempen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 2. August 2000 zuletzt geändert am 10. August 2001
Die Gesellschafterversammlung vom 12. Juli 2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Absatz 10 ( Gesellschafterversammlung ), § 8 ( Aufsichtsrat ), § 9 ( Vorsitzender des Aufsichtsrats, Aufsichtsratssitzungen und -beschlüsse) beschlossen. Die vorherigen §§ 8-12 der Satzung der Gesellschaft werden zu neuen §§ 10-14.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 27. November 2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 58 ff. Sonderband
Eintragung laufende Nr. 19 Spalte 5 vom 20.12.2017 von Amts wegen berichtigt.
Eintragungen in Spalte 5 von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG vermerkt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20. Februar 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20. Februar 2007 und der Gesellschafterversammlung der Firma Faserwerke Lingen GmbH vom 20. Februar 2007 mit Sitz in Lingen (Amtgericht Osnabrück, HRB 100110) als übertragende Rechtsträger verschmolzen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (501 IN 95/20) vom 1. November 2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Durch den gleichen Beschluss ist auch die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet worden.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.