Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Karosserieabdichtungen aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2009
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2009 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere § 1 Abs. 1 und damit die Firma, § 2 Abs. 1 und damit den Gegenstand geändert. Ferner wurde § 3 (Stammkapital nur redaktionell) geändert sowie § 5 (Geschäftsführung) neu gefasst.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (95 IN 42/12) vom 01.05.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.