(1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Einrichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen. (3) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf Hamburg - St. Georg. (4) Die Ausdehnung des (Geschäftsbereiches auf Nichtmitglieder ist grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen können von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. (5) Die Genossenschaft kann sich an anderen Genossenschaften oder vergleichbaren Gesellschaften, die Zwecke entsprechend Absatz 1 verfolgen, durch Erwerb von Anteilen beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jennifer Rißmann
Hamburg
Vorstand
Ursula Frerich
Hamburg
Vorstand
Marion Glunz-Diesener
Hamburg
Vorstand
Sabine Eckhoff-Nogalski
Hamburg
Vorstand
Sandra von Bargen
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 04.05.1986 zuletzt geändert am 09.12.1994
Die Mitgliederversammlung vom 29.12.2000 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 5, 16, 38 und 42 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.08.2011 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2 ( Gegenstand), 29 ( Mitgliederversammlung), 32 ( Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2016 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 5, 9, 10, 16, 18, 35, 36, 41 und 42 beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
(1) Bekanntmachungen werden unter dem Namen der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladung zur Mitgliederversammlung (§ 30 Abs. 2) in der TAZ Hamburg veröffentlicht. (3) Sind Bekanntmachungen in dem in § 30 Abs. 2 bzw. im vorstehenden Absatz 2 genannten Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Mitgliederversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 10.09.1986
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.