Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und einem Finanzvorstand. Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, der 2. Vorsitzende und der Finanzvorstand sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorstand benötigt für finanzielle Verpflichtungen, die im Einzelfall 500,00 DEM übersteigen, die Genehmigung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Bollensen
Rosdorf
Vorstand
Nikolai Schmidt-Ott
Bischhausen
Vorstand
Friederike Lang
Wolbrechtshausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.10.1982 zuletzt geändert am 14.02.2003
Die Mitgliederversammlung vom 21.08.2015 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Verbindlichkeiten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Verwendung der Mittel), 6 (Organe des Vereins) und 8 (Kassenprüfer) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 86, 87 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 02.03.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.09.2006.
Satzungsänderungsbeschluss Blatt 116 d.A.
Satzungsänderungsbeschluss Blatt 128 - 129 der Akten
Satzung Blatt 130-132 der Akten
Satzungsänderungsbeschluss Blatt 153-154R d.A.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.