Handelsregister · HRB 28180
Chronologischer Auszug
Dr. Thomas Danninger GmbH · Amtsgericht Traunstein
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Dr. Thomas Danninger GmbH b) Freilassing Geschäftsanschrift: Gewerbegasse 6, 83395 Freilassing c) Übernahme und Erfüllung aller arbeitsmedizinischen Aufgaben für den jeweiligen Vertragspartner, welche sich aus den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (bzw. des B-BSG sowie des BSG) und der einschlägigen Spezialgesetze sowie der dazu ergangenen Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung ergeben. Folgende Leistungen sind hierin umfasst: 2.1. Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in folgenden Angelegenheiten: 2.1.1. Fragen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz 2.1.2. Planung von Arbeitsstätten 2.1.3. Einführung/Änderung von Arbeitsverfahren/Arbeitsstoffen 2.1.4. Belange der persönlichen Schutzausrüstung 2.1.5. Organisation der Ersten Hilfe 2.1.6. Ermittlung und Beurteilung der Gefahren 2.1.7. Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung 2.1.8. Organisation der (Sicherheits- )Unterweisungen und Erstellung von Betriebsanweisungen 2.1.9. Arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und sonstige ergonomische sowie arbeitshygienische Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit- und Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes 2.1.10.Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung 3. Beratung der Arbeitnehmer, der Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane in Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der Arbeitsgestaltung 4. Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen sowie bei Notwendigkeit die Teilnahme an Besichtigungen durch das Arbeitsinspektorat 5. Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen und Gesundheitsgefahren, sowie die Auswertung dieser Ermittlungen und Untersuchungen 6. Arbeitsmedizinische Untersuchungen von Arbeitnehmern bis zu einem Höchstausmaß von 20 % der Mindesteinsatzzeit 7. Untersuchungen nach §§ 49, 50, 51, 52, 55, 68 des ASchG werden durch den Arbeitsmedizinern organisiert und bei Bedarf unter Zuhilfenahme von externen Leistungserbringern durchgeführt 8. Durchführung von (Schutz)Impfungen, die mit der Tätigkeit der Arbeitnehmer in Zusammenhang stehen 9. Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses 10. Weiterbildung des Arbeitsmediziners bis zu einem Höchstausmaß von 15 % der Mindesteinsatzzeit pro Kalenderjahr 11. Dokumentation der Tätigkeit und der Ergebnisse von Untersuchungen, sowie die Erstellung von Berichten und Programmen auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Danninger, Thomas, Elsbethen / Österreich, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.09.2019. | a) 24.09.2019 Inderwiesen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.