Entwicklung, Herstellung und Vertrieb elektronischer Bauteile, sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Stadelmann
Burgkunstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Malte Mornhart
Kronach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.01.2020.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 21.04.2020 mit der Dr. Schneider Holding GmbH mit dem Sitz in Kronach (Amtsgericht Coburg HRB 3333) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 15.05.2020 zugestimmt.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 07.09.2022 (Az. IN 180/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 01.11.2022 (Az. IN 180/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Es wird ein Rumpfgeschäftsjahr beginnend mit dem Eröffnungstag der Insolvenz und endend am 31.12. des Jahres, in dem der Eröffnungstag liegt. Die nachfolgenden Geschäftsjahre werden ab dem 1. Januar des Folgejahres nach dem Eröffnungstag auf das satzungsmäßige Geschäftsjahr, beginnend jeweils am 1. Januar eines Jahres und endend jeweils am 31. Dezember eines Jahres, festgesetzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.