Handelsregister · HRB 7937

Chronologischer Auszug

Dr. LOH GmbH · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dr. Loh & Co. Steuerberatungsgesellschaft
mbH

b)
Siegen

c)
1) Die für Steuerberatungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG.

2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.d.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.

3) Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muß ein Steuerberater sein.
51.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt
dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
jeweils durch zwei Geschäftsführer oder einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.

Die Gesellschaft muß von Steuerberatern
verantwortlich geführt werden (§ 32 Abs. 3 S. 2
StBerG).
Zu Geschäftsführern sind Steuerberater zu
bestellen (§ 50 Abs. 1 S. 1 StBerG).
Neben Steuerberatern können auch
Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer und Vereidigte Buchprüfer
sowie, nach Genehmigung durch die für die
Finanzverwaltung zuständige oberste
Landesbehörde, besonders befähigte Personen
mit einer anderen Ausbildung als in einer der in §
36 StBerG genannten Fachrichtungen zu
Geschäftsführern bestellt werden (§ 50 Abs. 2
und Abs. 3 StBerG).

Die Zahl der Geschäftsführer, die nicht
Steuerberater sind, darf die Zahl der
Steuerberater unter den Geschäftsführern nicht
übersteigen (§ 50 Abs. 4 StBerG).

Kann bei der Willensbildung innerhalb der
Geschäftsführung keine Einigkeit erzielt werden,
sind die Stimmen der Steuerberater
ausdschlaggebend.

Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer allein vertreten, muß dieser
Steuerberater sein.
Wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten, muß mindestens
eine der vertretungsbefugten Personen
Steuerberater sein.
Die Gesellschafterversammlung darf nur
Geschäftsführern, die Steuerberater sind,
Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
Sind zwei Geschäftsführer bestellt, von denen
nur einer Steuerberater ist, muß diesem
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

Mindestens ein Geschäftsführer, der
Steuerberater ist, muß seine berufliche
Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in
dessen Nahbereich haben (§ 50 Abs. 1 S. 2
StBerG).

b)
Geschäftsführer:
Dr. Loh, Wolfram W., Haiger, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27. Mai 1991, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 23. August 2004 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
§ 5 (Vertretung) und mit ihr die Sitzverlegung von Eisenach
(bisher AG Mühlhausen HR B 3108) nach Siegen
beschlossen.
a)
15.11.2005
Dr. Seibel

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
146 ff. Sonderband
2a)
Dr. LOH GmbH

c)
Die betriebswirtschaftliche Beratung in
Immobilienangelegenheiten und Verwaltung
von Grundbesitz sowie Handel mit
Gegenständen bzw. Waren, soweit dies
nicht genehmigungspflichtig ist.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 31. Mai 2007 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag ist ferner geändert worden in § 2
(Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Dauer der
Gesellschaft, Geschäftsjahr), § 4 (Stammkapital,
Stammeinlagen) und § 5 (Vertretung und Geschäftsführung).
Die Gesellschafterversammlung vom 7. September 2007 hat
eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand
des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
21.09.2007
Bast
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Welterstraße 55, 57072 Siegen
a)
19.08.2010
Jansohn
4b)
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Loh-Stephan, Iris, Haiger, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Loh, Wolfram W., Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
16.03.2011
Daub
5b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Welterstraße 54, 57072 Siegen
a)
11.09.2019
Daub

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.